Methodik
Wie dieser Vergleich
zustande kommt.
Wahlpositionen vergleicht die Haltungen der zur Oberbürgermeisterwahl
zugelassenen Kandidierenden zu 12 kommunalen Entscheidungen.
Auf dieser Seite steht, wie die Thesen entstanden sind, wie gerechnet wird
und wo die Grenzen des Verfahrens liegen.
Woher die Thesen kommen
Eine These wird nur aufgenommen, wenn sie vier Bedingungen erfüllt:
- Kommunaler Spielraum. Die Entscheidung muss in Oldenburg
tatsächlich getroffen werden können. Fragen, die Bund oder Land regeln,
gehören nicht dazu.
- Echter Konflikt. Es muss vertretbare Gründe für beide
Seiten geben. Thesen, denen alle zustimmen würden, trennen nicht und
werden aussortiert.
- Belegte Ausgangslage. Zu jeder These gehören Fakten mit
Fundstelle: Ratsbeschlüsse, Haushaltsunterlagen, Berichte der Verwaltung.
- Öffentlich beantwortbar. Für die Antwort dürfen keine
nicht öffentlichen Unterlagen nötig sein. Sonst wären Kandidierende ohne
Ratsmandat systematisch im Nachteil.
Was eine These nicht ist. Sie behauptet keine richtige
Antwort und keine gesetzliche Pflicht. Sie beschreibt eine Abwägung, bei der
sich vernünftige Menschen unterscheiden können.
Die Antwortskala
Alle Kandidierenden bekommen dieselben Thesen, dieselben Stufen und dieselbe
Frist. Zu jeder Antwort gehören eine kurze Begründung und die Angabe, wie
verbindlich die Position gemeint ist.
Antwortstufen und ihr Zahlenwert
| Antwort | Wert |
| Stimme vollständig zu | +2 |
| Stimme eher zu | +1 |
| Abwägende Position | 0 |
| Stimme eher nicht zu | -1 |
| Lehne ab | -2 |
| Noch keine abschließende Position nur für Kandidierende | – |
Die mittlere Stufe ist ein eigener Wert, kein Platzhalter für Unentschlossenheit.
Wer sich nicht festlegen möchte, wählt die letzte Zeile; diese These fällt dann
aus der Berechnung heraus.
Wie der Übereinstimmungswert entsteht
Bürgerinnen und Bürger beantworten dieselben Thesen auf derselben Skala und
können jede These gewichten. Für jede These wird der Abstand zwischen beiden
Antworten in Stufen gemessen:
Abstand in Antwortstufen und daraus folgende Übereinstimmung
| Abstand | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
| Übereinstimmung | 100 % | 75 % | 50 % | 25 % | 0 % |
Das Gesamtergebnis ist der gewichtete Mittelwert über alle vergleichbaren
Thesen: die Summe aus Gewicht mal Übereinstimmung, geteilt durch die Summe
der Gewichte.
Fehlende Positionen werden nicht ersetzt. Wo eine Position
nicht vorliegt, fällt die These aus der Rechnung — sie wird nicht als
Ablehnung, nicht als Zustimmung und nicht als mittlere Haltung gewertet.
Deshalb steht neben jedem Ergebnis immer auch, auf wie vielen Thesen es
beruht.
Ein Wert von 80 Prozent auf Grundlage von drei Thesen sagt etwas anderes
als 80 Prozent auf Grundlage von zwölf. Beide Zahlen werden immer gemeinsam
ausgewiesen.
Zeitlicher Ablauf
Alle neun zugelassenen Kandidierenden wurden am selben Tag angeschrieben, mit
wortgleichem Fragebogen und identischer Frist. Niemand erhielt die Fragen früher
als die anderen, niemand mehr Zeit.
Verfahren zur Oberbürgermeisterwahl 2026
| 12. August 2026 | Thesentext festgeschrieben; seither unverändert |
| 14. August 2026 | Fragebogen an alle neun Kandidierenden versandt, jeweils mit persönlichem Zugang |
| 24. August 2026 | Ende der Antwortfrist, 23:59 Uhr |
| 26. bis 27. August 2026 | Redaktionelle Durchsicht, Rückfragen bei Widersprüchen zwischen Antwortstufe und Begründung |
| 28. August 2026 | Veröffentlichung |
Zwei Tage vor Fristende erhielten alle noch nicht eingereichten Kandidierenden eine
Erinnerung. Nach Fristende wurden die drei Kandidierenden ohne Antwort darüber
unterrichtet, wie sie in den Vergleich aufgenommen werden.
Eine Antwort nach Fristende ist weiterhin möglich. Sie wird als solche gekennzeichnet –
aus Fairness gegenüber denjenigen, die die Frist eingehalten haben. Dasselbe gilt für
Korrekturen: Sie tragen ein Datum, frühere Fassungen werden nicht stillschweigend ersetzt.
Bei jeder einzelnen Position ist ausgewiesen, von wann die zugrunde liegende Aussage
stammt – bei Fragebogenantworten das Datum der Einreichung, bei öffentlichen Quellen
das Datum der Äußerung.
Wenn Stufe und Begründung auseinandergehen
Die Begründung wird nicht bewertet und fließt nicht in den Übereinstimmungswert ein. Sie wird
aber auf Widerspruchsfreiheit zur gewählten Stufe geprüft. Weichen beide erkennbar voneinander
ab – etwa eine Ablehnung, deren Text inhaltlich Zustimmung nahelegt –, fragen wir vor der
Veröffentlichung nach.
Bleibt der Widerspruch bestehen, veröffentlichen wir Stufe und Begründung im Wortlaut und weisen
die These als Position unklar aus. Sie erhält dann keinen Wert und fällt wie eine
fehlende Position aus der Berechnung heraus. Wir legen eine Antwort nicht gegen den Text der
antwortenden Person aus, und wir lassen auch keinen Wert stehen, den ihre eigenen Worte nicht
tragen.
Wenn jemand nicht antwortet
Nichtteilnahme führt zu keiner Bewertung und zu keinem Abzug. Liegt keine
Antwort vor, werden ausschließlich öffentlich dokumentierte Positionen
herangezogen — Wahlprogramme, Interviews, Beiträge in eigenen Kanälen.
Reicht das nicht für eine eindeutige Zuordnung, bleibt die These als
fehlende Datengrundlage sichtbar.
Thematische Nähe genügt dafür nicht. Wer sich zu einem Themenfeld äußert,
ohne die konkrete Abwägung zu beantworten, erhält keinen Wert. Diese Regel
verhindert, dass aus einer allgemeinen Aussage eine Position abgeleitet wird,
die niemand so vertreten hat.
Quellen und ihre Rangfolge
- Persönlich autorisierte Antwort im Kandidatenfragebogen
- Offizielles Wahlprogramm oder eigene Veröffentlichung
- Wörtliches Zitat in einem redaktionellen Medium
- Dokumentiertes Abstimmungsverhalten im Rat
- Sonstige öffentliche Äußerung
Wo sich eine Fragebogenantwort und eine frühere öffentliche Aussage
widersprechen, wird nachgefragt. Beide Fassungen bleiben mit Datum
dokumentiert; die ältere wird nicht stillschweigend ersetzt.
Was Kandidierende vorgelegt bekommen
Der Fragebogen enthält je These den Wortlaut und eine kurze Klarstellung des
Gegenstands — sie legt fest, worauf sich eine Zustimmung bezieht. Der
ausführliche Hintergrund steht hier und auf den Thesenseiten, für alle
einsehbar. Frühere öffentliche Aussagen werden im Fragebogen bewusst nicht
eingeblendet, damit die Antwort nicht auf eine Vorlage reagiert.
Die 12 Thesen im Überblick
K01 · Finanzen
Wo zuerst sparen?
Wenn der Haushalt konsolidiert werden muss, soll die Stadt Einsparungen zuerst in der eigenen Verwaltung und bei den städtischen Beteiligungen umsetzen – auch dann, wenn Entlastungen dadurch später wirksam werden als bei einer Kürzung freiwilliger Angebote in Bildung, Kultur, Sport und Soziales.
Gegenstand der These: Die These fragt nach der politischen Reihenfolge, nicht nach einer rechtlich vorgeschriebenen Sparfolge. Gemeint sind Einsparungen in Geschäftsprozessen, Verwaltungsstandards, Stellenbemessung und städtischen Beteiligungen.
Der Haushalt der Stadt Oldenburg für 2026 weist ein Defizit von rund 68,7 Millionen Euro auf. Für die Jahre 2027 bis 2029 werden noch höhere Fehlbeträge erwartet. Kommunale Aufgaben lassen sich dabei nicht nur in vollständig gebundene Pflichtaufgaben und frei verfügbare Angebote teilen. Bei manchen Aufgaben ist der gesetzlich vorgeschriebene Kern festgelegt, während die Stadt bei Organisation, Umfang oder Qualitätsstandard Gestaltungsspielraum hat. Bei freiwilligen Leistungen entscheidet sie grundsätzlich selbst, ob und in welchem Umfang sie diese erbringt. Einsparpotenziale können deshalb unter anderem in Geschäftsprozessen, Verwaltungsstandards, Stellenbemessung, internen Leistungen und städtischen Beteiligungen liegen. Diese Maßnahmen allein werden das gesamte Defizit voraussichtlich nicht ausgleichen. Die These behauptet auch keine gesetzlich vorgeschriebene Sparreihenfolge. Sie fragt nach der politischen Priorität: Sollen strukturelle und organisatorische Einsparungen zuerst umgesetzt werden – auch dann, wenn sie langsamer wirken als eine Kürzung freiwilliger Angebote in Bildung, Kultur, Sport und Sozialem?
Einfluss des Amtes: Der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung und bringt den Haushaltsentwurf ein. Über Haushalt, Zuschüsse und wesentliche Konsolidierungsmaßnahmen entscheidet der Rat.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Konkrete und belastbar bezifferte Einsparpotenziale aus Struktur- und Prozessreformen liegen noch nicht vor.
- Eine vollständige Übersicht freiwilliger Leistungen, freiwilliger Anteile bei Pflichtaufgaben sowie interner und ausgelagerter Kosten fehlt.
- Für die Anwendung der These muss nachvollziehbar bestimmt werden, wann Einsparmöglichkeiten als ausreichend geprüft oder ausgeschöpft gelten.
K02 · Großprojekte
Direkte Berichte des Investitionscontrollings
Das städtische Investitionscontrolling soll bei Großprojekten dem Rat aus eigener Zuständigkeit regelmäßig über Kosten-, Termin- und Risikoentwicklung berichten – auch wenn dafür zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen.
Gegenstand der These: Gemeint ist eine Berichtspflicht gegenüber dem Rat. Die fachliche Qualität der bisherigen Arbeit ist nicht Gegenstand der These.
Ein städtisches Investitionscontrolling besteht bereits. Es ist im Amt für Controlling und Finanzen angesiedelt, prüft gemeldete Bedarfe oberhalb festgelegter Wertgrenzen und stellt den bei Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsvergleich sicher. Es versteht sich dabei als verwaltungsinternes Instrument. Eine Richtlinie, die Auftrag, Unabhängigkeit und Berichtswege abschließend regelt, ist öffentlich nicht dokumentiert; ebensowenig eine regelmäßige Berichterstattung an den Rat oder seine Ausschüsse. Die These fragt deshalb nicht, ob kontrolliert wird, sondern gegenüber wem berichtet wird: Bleibt das Controlling ein interner Beratungspartner der Verwaltung, oder wird es zu einem Instrument der Ratskontrolle? Beides hat Folgen – für die Transparenz gegenüber dem Rat ebenso wie für die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und für den Personalbedarf.
Einfluss des Amtes: Die Verwaltungsorganisation liegt wesentlich beim Oberbürgermeister. Dauerhafte Berichtspflichten, zusätzliche Stellen, externe Aufträge und Budgets können Ratsentscheidungen erfordern.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Die Organisationsverfügung und öffentliche Prozessbeschreibung des bestehenden Investitionscontrollings fehlen.
- Kosten und personeller Aufwand einer erweiterten unabhängigen Begleitung sind noch nicht beziffert.
K03 · Demokratie
Bürgerentscheid bei Großprojekten
Bevor der Rat abschließend über ein freiwilliges städtisches Hochbauvorhaben mit einem Investitionsvolumen über 50 Millionen Euro entscheidet, soll die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister sich öffentlich für einen Bürgerentscheid nach § 33 Abs. 1 NKomVG einsetzen.
Gegenstand der These: Gemeint ist ein verbindlicher Bürgerentscheid, nicht eine Befragung oder Anhörung. Ein Oberbürgermeister kann ihn nicht allein herbeiführen – er kann dafür werben.
Ein verbindlicher Bürgerentscheid bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt über eine konkrete kommunale Entscheidung abstimmen. Nach § 33 Absatz 1 NKomVG kann die Vertretung auf Antrag der Mehrheit ihrer Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises innerhalb von drei Monaten durch Bürgerentscheid entschieden wird. Eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister kann diesen Weg also weder anordnen noch allein beantragen – möglich ist, ihn öffentlich zu vertreten und für die erforderliche Mehrheit zu werben. Nicht alle kommunalen Angelegenheiten sind zulässiger Gegenstand; ausgenommen sind unter anderem Haushaltssatzung, Abgaben und Bauleitpläne. Die Wertgrenze von 50 Millionen Euro ist redaktionell gesetzt: Sie erfasst die großen freiwilligen Vorhaben der laufenden Wahlperiode und lässt den regulären Schul- und Kitabau außen vor, der als Pflichtaufgabe ähnliche Größenordnungen erreicht. Die Hauptsatzung der Stadt enthält keine Wertgrenze, aus der sich eine solche Schwelle ableiten ließe.
Einfluss des Amtes: Ein Oberbürgermeister kann einen Bürgerentscheid vorschlagen und politisch unterstützen, ihn aber nicht allein anordnen. Für einen vom Rat initiierten Bürgerentscheid gelten die Mehrheiten des NKomVG.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Kosten-Schwellenwert und Projektarten müssen redaktionell oder politisch definiert werden.
- Nicht alle kommunalen Fragen sind rechtlich einem Bürgerentscheid zugänglich.
K04 · Stadion
Weitere Stadionrisiken
Weitere Mittel, Sicherheiten oder Verlustausgleiche für das Stadion soll die Stadt erst dann beschließen, wenn dem Rat eine öffentlich nachvollziehbare aktualisierte Gesamtfinanzierungs- und Betriebsplanung vorliegt.
Gegenstand der These: Die These betrifft künftige Beschlüsse. Bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen sind nicht gemeint.
Für das Stadion sind derzeit 57,339 Millionen Euro netto als Preis für den Bau durch den Totalunternehmer sowie 2,36 Millionen Euro netto für weitere Baukosten, etwa Planung und Nebenkosten, beschlossen. Die Stadt stellt 15 Millionen Euro Eigenkapital bereit und sichert zusätzlich ein Darlehen in Höhe von 44,699 Millionen Euro vollständig ab. Welche Kosten für die Inbetriebnahme entstehen, ist bisher nicht abschließend beziffert. Der aktuelle Wirtschaftsplan geht für 2029 bereits von einem Fehlbetrag von rund 2,65 Millionen Euro aus, beruht dabei aber noch auf Annahmen vor der endgültigen Festlegung des Totalunternehmerpreises.
Einfluss des Amtes: Über weitere Zuschüsse, Bürgschaften und wesentliche Finanzierungsentscheidungen entscheidet der Rat. Der Oberbürgermeister wirkt über Verwaltung und Gesellschaftsgremien an Vorbereitung und Umsetzung mit.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Inbetriebnahmekosten, endgültige Kreditkonditionen und eine mögliche Patronatserklärung sind offen.
- Eine aktualisierte Erfolgs- und Finanzplanung nach dem Totalunternehmerbeschluss existiert öffentlich noch nicht.
- EU-Rückmeldung und Kommunalaufsicht stehen noch aus.
K05 · Flötenteichbad
Mehrkosten Flötenteichbad
Wenn die Kosten für das Sport- und Gesundheitsbad am Flötenteich weiter steigen, soll die Stadt zuerst noch nicht beauftragte und für den Badbetrieb nicht zwingend erforderliche Bestandteile zurückstellen, bevor sie zusätzliche Mittel bereitstellt.
Gegenstand der These: Gemeint sind Bestandteile, die noch nicht beauftragt sind. Als bislang nicht beauftragte beziehungsweise noch offene Bestandteile nennt die Stadt unter anderem die schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Flötenteich und eine mögliche Geothermienutzung. Bereits vergebene Leistungen sind nicht gemeint.
Zur Kostenlage kursieren zwei Zahlen, die beide zutreffen, aber Unterschiedliches umfassen. Die Hochrechnung für das reine Bad liegt bei rund 82,2 Millionen Euro; diesen Wert nennt auch die Stadt in ihren öffentlichen Antworten zum Neubau. Rechnet man Stellplatzanlage und Campingplatz mit rund 6,4 Millionen Euro sowie das Energiekonzept mit rund 12,5 Millionen Euro hinzu, ergibt sich die Gesamtprojekt-Hochrechnung von rund 101,1 Millionen Euro einschließlich Risikopositionen. Die Differenz zwischen beiden Angaben beträgt knapp 19 Millionen Euro. Ein Teil der noch offenen Leistungen ist für die Fertigstellung notwendig. Andere Bestandteile sind es nicht: Die schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Flötenteich ist nach Angaben der Stadt bisher nicht beauftragt, gutachterliche Bewertungen stehen aus; die Nutzung von Geothermie ist offen. Einen belastbaren Fertigstellungstermin nennt die Stadt derzeit nicht.
Einfluss des Amtes: Bäderbetrieb, Verwaltung und Projektgremien steuern die Umsetzung. Zusätzliche Finanzmittel und wesentliche Änderungen des beschlossenen Umfangs können Ratsentscheidungen erfordern.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Keine vollständige öffentliche Liste trennt gebundene, technisch notwendige und noch veränderbare Leistungen.
- Die Hochrechnung von 101,1 Millionen Euro ist keine garantierte Kostenobergrenze.
- Ein belastbarer Fertigstellungstermin und aktuelles Betriebsszenario fehlen.
K06 · Verwaltung
Bearbeitungsfristen
Für die am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen soll die Stadt die tatsächlich erreichten Bearbeitungszeiten systematisch erfassen und regelmäßig veröffentlichen – auch wenn dadurch Rückstände und lange Verfahren öffentlich sichtbar werden.
Gegenstand der These: Gemeint ist die Dauer der vollständigen Bearbeitung eines Antrags, nicht die Wartezeit auf einen Termin. Eine gesetzliche Frist ist nicht gemeint.
Die Stadt hat einzelne Serviceziele eingeführt, etwa für die Terminvergabe im Bürgerbüro. Dabei geht es darum, wie schnell ein Termin angeboten wird, nicht darum, wie lange die vollständige Bearbeitung eines Antrags dauert. Für häufige Verfahren wie Bauanträge, Wohngeld oder Einbürgerung fehlen konsistente öffentliche Ist-Zeiten. Der vom Rat im Dezember 2024 einstimmig beschlossene Umsetzungsplan zur Digitalisierungsstrategie beschreibt Online-Verfügbarkeit und Prozessoptimierung, legt aber keine verbindlichen, öffentlich ausgewiesenen Bearbeitungszeiten fest. Bemerkenswert ist, dass das zugehörige Evaluationskonzept Prozessdauer und Fehlerrate bereits als Messkriterien vorsieht – die Messung ist also angelegt, die Veröffentlichung nicht. Gegen die These lässt sich einwenden, dass Bearbeitungszeiten stark von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Beteiligung anderer Stellen abhängen und veröffentlichte Durchschnittswerte dies nur begrenzt abbilden.
Einfluss des Amtes: Der Oberbürgermeister kann Serviceziele und Verwaltungsprozesse wesentlich beeinflussen. Gesetzliche Fristen, Genehmigungsfiktionen, zusätzliche Stellen und Haushaltsmittel setzen Grenzen oder erfordern weitere Entscheidungen.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Geeignete Leistungen und realistische Fristen müssen festgelegt werden.
- Rechtsfolgen bei Überschreitung und notwendiger Personalbedarf sind offen.
K07 · Wohnen
Ausnahmen von der Sozialquote
Von den beschlossenen Quoten für geförderten Wohnungsbau soll die Stadt auch dann nicht abweichen, wenn zur Begründung einer Ausnahme angeführt wird, dass das Vorhaben andernfalls kleiner ausfällt oder später beginnt.
Gegenstand der These: Beschlossen sind 30 Prozent auf privaten und 50 Prozent auf städtischen Grundstücken. Gemeint sind Abweichungen im Einzelfall, nicht eine Änderung der Quote selbst.
Für Mehrfamilienhausprojekte auf städtischen Grundstücken gilt grundsätzlich eine Quote von 50 Prozent, bei privaten Grundstücken ab fünf Wohnungen 30 Prozent. Der Rat hat in dieser Wahlperiode mehrfach Ausnahmen beschlossen. Für den Bereich der Änderung 1 des Bebauungsplanes 777 D am Fliegerhorst senkte er die Quote auf städtischen Mehrfamilienhausgrundstücken von 50 auf 30 Prozent – einstimmig. Für das Bauleitplanverfahren 857 ließ er zu, den preiswerten Wohnraum über die anteilige Wohnfläche statt über die Anzahl der Wohnungen zu ermitteln. Die These beschreibt damit keinen hypothetischen Konflikt, sondern eine Praxis. Wer ihr zustimmt, positioniert sich gegen Entscheidungen, die der amtierende Rat getroffen hat.
Einfluss des Amtes: Quoten werden über Grundstücksvergaben, Bauleitplanung und städtebauliche Verträge umgesetzt. Grundsatzregeln und wesentliche Ausnahmen werden regelmäßig vom Rat entschieden.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Eine vollständige Liste aller Ausnahmen und ein jährliches Quotenmonitoring fehlen.
- Die tatsächliche Zahl der durch die Quote geschaffenen und noch gebundenen Wohnungen ist nicht veröffentlicht.
- Allgemeine Wohnungsbaustatistiken können die Wirkung der Quote nicht belegen.
K08 · Mobilität
Vorrang im Straßenraum
Wo der Straßenraum nicht für alle Nutzungsformen ausreicht, soll die Stadt Flächen zugunsten von Fuß-, Rad- und Busverkehr neu aufteilen – auch wenn dadurch Parkplätze oder Fahrspuren entfallen.
Gegenstand der These: Die These fragt nach der Grundpriorität im konkreten Flächenkonflikt, nicht nach einem generellen Verbot von Autoverkehr oder Parkplätzen.
Der Mobilitätsplan 2030 und das Parkraummanagement der Stadt sehen keinen grundsätzlichen Abbau aller Parkplätze vor. Parkplätze können jedoch entfallen, wenn Flächen für andere wichtige Ziele benötigt werden, etwa für mehr Verkehrssicherheit, bessere Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr oder die Stadtentwicklung. Die These fragt nach der Grundpriorität in einem konkreten Flächenkonflikt, nicht nach einem generellen Verbot von Autoverkehr oder Parkplätzen.
Einfluss des Amtes: Der Oberbürgermeister beeinflusst Planungsprioritäten und Verwaltungsvorlagen. Über größere Straßenumbauten und Budgets entscheiden je nach Projekt Ausschüsse und Rat.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Aktuelle Pünktlichkeits-, Verspätungs- und Kostenangaben für die Wallringplanung fehlen.
- ÖPNV, Lieferverkehr, Rettungswege und Barrierefreiheit können im Einzelfall zusätzliche Anforderungen begründen.
K09 · Klima
Umfang des Klimaschutzplans
Bei der Fortschreibung des Klimaschutzplans 2035 sollen alle wesentlichen Handlungsfelder weiterhin mit wirksamen Maßnahmen abgedeckt bleiben. Der Plan soll nicht auf wenige einzelne Schwerpunktmaßnahmen reduziert werden.
Gegenstand der These: Die These betrifft den Umfang des fortgeschriebenen Plans. Das Zieljahr 2035 und einzelne Maßnahmen sind nicht Gegenstand.
Der 2022 beschlossene Klimaschutzplan wurde mit 90 Maßnahmen beschrieben. Ein aktueller Snapshot des städtischen Dashboards enthält 136 Datensätze: 124 eindeutig nummerierte Maßnahmen, elf nicht nummerierte Einträge und einen zusätzlichen Eintrag mit doppelt vergebener Nummer. Die Umsetzungsstände reichen von erster Planung bis zu bereits realisierten Daueraufgaben. Für Wahlpositionen wird daraus kein einheitlicher Gesamtfortschrittswert berechnet, weil Ziele, Zeiträume und Umsetzungsstände sehr unterschiedlich sind. Eine zusammengefasste Kosten- und Finanzierungsübersicht liegt derzeit nicht vor.
Einfluss des Amtes: Der Oberbürgermeister steuert die Verwaltung und kann Prioritäten vorschlagen. Haushaltsmittel, wesentliche Änderungen und politische Zielsetzungen werden vom Rat entschieden.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Kosten, Haushaltsmittel und Fördermittel je Maßnahme fehlen.
- Nicht alle Maßnahmen sind gleichermaßen freiwillig oder im direkten kommunalen Einfluss.
- Dashboard-Datensätze und ursprüngliche 90 Maßnahmen sind noch nicht vollständig abgeglichen.
K10 · Sicherheit
Ordnungsdienst zu Problemzeiten
Der kommunale Ordnungsdienst soll regelmäßig auch in den Abendstunden und an Wochenenden präsent sein – auch wenn dafür zusätzliche Stellen erforderlich sind.
Gegenstand der These: Gemeint ist der kommunale Ordnungsdienst der Stadt, nicht die Landespolizei.
Für Oldenburg liegen keine öffentlichen Erhebungen zu Einsatzzeiten oder Personalbedarf des kommunalen Ordnungsdienstes vor. Der Ratsexport der laufenden Wahlperiode enthält dazu keinen Beschluss. Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Polizeidirektion Oldenburg gilt für ein Gebiet mit rund 1,78 Millionen Menschen und enthält keine Stadt-, Orts- oder Uhrzeitdaten. Eine Grundlage gibt es dennoch: Gleichstellungsbüro und Präventionsrat erhoben 2023/2024 über das Beteiligungsportal, wo sich Menschen in Oldenburg unsicher fühlen. Von 97 Meldungen kamen rund zwei Drittel von Frauen. Mehrfach genannt wurden Dobbenwiesen sowie der Bahnhofs- und Innenstadtbereich. Begründet wurde die empfundene Unsicherheit überwiegend mit dunklen oder schlecht einsehbaren Wegen, fehlender Beleuchtung und Menschenansammlungen; gewünscht wurden mehr Licht, eine offenere Gestaltung von Plätzen und Polizeipräsenz. Die Stadt hat daraufhin an mehreren Orten die Beleuchtung verbessert. Die Erhebung erfasst subjektive Unsicherheit, keine Kriminalitätsschwerpunkte – und die genannten Abhilfen zielen überwiegend auf Gestaltung, nicht auf mehr Ordnungsdienst. Das ist ein Argument gegen die These, das mitgelesen werden sollte.
Einfluss des Amtes: Einsatzschwerpunkte können verwaltungsintern beeinflusst werden. Zusätzliche Stellen, dauerhafte Schichtmodelle und Haushaltsmittel erfordern regelmäßig weitere Entscheidungen.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Tatsächliche Dienst- und Streifenzeiten sowie Personalstärke in Vollzeitäquivalenten fehlen.
- Bedarf und Wirkung müssen gemeinsam mit Prävention, Streetwork und Suchthilfe betrachtet werden.
- Die PKS 2025 der PI Oldenburg-Stadt/Ammerland und eine stadtbezogene Auswertung fehlen.
K11 · Soziales
Housing First ausbauen
Die Stadt soll Housing First über die bisherigen Einzelmaßnahmen hinaus zu einem dauerhaft im Haushalt abgesicherten Regelangebot für wohnungslose Menschen ausbauen – auch wenn dadurch Mittel dauerhaft gebunden werden, die für andere freiwillige Leistungen fehlen.
Gegenstand der These: Gemeint ist eine dauerhafte städtische Absicherung. Housing First wird in Oldenburg bisher von einem freien Träger umgesetzt.
Beim Ansatz Housing First erhalten wohnungslose Menschen zunächst eine eigene Wohnung und die notwendige Unterstützung, ohne dass vorher Bedingungen erfüllt werden müssen. In Oldenburg wird der Ansatz von der Diakonie verfolgt, die das zugrunde liegende Konzept 2021 im Sozialausschuss vorstellte. Die Umsetzung stagnierte über Jahre, weil der angebotene Wohnraum durch Kaufpreis, Sanierung und Erhaltungskosten zu teuer war. Nach dem Sachstandsbericht der Verwaltung vom April 2026 hat die Diakonie sechs Wohneinheiten ausschließlich für Frauen errichtet, die bezogen werden können; im selben Gebäude sitzt die Ambulante Wohnungsnotfallhilfe. Fachlich bevorzugt wird laut demselben Bericht allerdings eine dezentrale Lösung. Ein Ratsbeschluss über ein dauerhaftes städtisches Programm mit gesicherter Finanzierung, Vergaberegeln und Ausbauzielen ist nicht dokumentiert. Derselbe Bericht hält fest, dass freiwillige Zuschüsse – darunter zusätzliche Streetwork-Kapazitäten – nicht bewilligt werden konnten, solange der Haushalt 2026 nicht in Kraft war.
Einfluss des Amtes: Der Oberbürgermeister kann Verwaltung, Trägergespräche und Förderanträge steuern. Ein dauerhaftes Programm und seine Finanzierung benötigen Haushalts- und gegebenenfalls Ratsentscheidungen.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Unklar ist, ob das bestehende Angebot formal als Housing First oder als daran orientiertes Modell geführt wird.
- Kosten, städtischer Zuschuss, Auslastung und fachlicher Bedarf eines Ausbaus fehlen.
K12 · Bildung
Bildungsbau zuerst absichern
Neue freiwillige Hochbauvorhaben der Stadt mit einem Investitionsvolumen über einer Million Euro sollen erst begonnen werden, wenn Finanzierung und Planungskapazitäten für den Ganztagsausbau sowie für die vorrangigen Schul- und Kitasanierungen gesichert sind.
Gegenstand der These: Die These fragt nach der zeitlichen Priorität, nicht danach, ob andere kommunale Aufgaben unwichtig sind. Die Wertgrenze entspricht der von der Stadt verwendeten Schwelle für Hochbaumaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung.
Die Projektübersicht des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau vom 10. März 2026 zeigt zahlreiche gleichzeitig laufende Schulbau-, Ganztags- und Interimsvorhaben in unterschiedlichen Planungsphasen. Für das Schulzentrum Alexanderstraße werden 69,33 Millionen Euro, für die Grundschule Röwekamp 15,354 Millionen Euro und für die gemeinsame temporäre Auslagerung weitere 7,504 Millionen Euro ausgewiesen. Weitere Projekte befinden sich noch in frühen Planungsphasen; ihre Kostenstände sind daher nicht direkt miteinander vergleichbar. Zugleich bestehen ein über Jahre entstandener Sanierungsrückstand und begrenzte Planungs- und Umsetzungskapazitäten. Die These fragt nach der zeitlichen Priorität, nicht danach, ob andere kommunale Aufgaben generell unwichtig sind.
Einfluss des Amtes: Der Oberbürgermeister beeinflusst Projektprioritäten und Verwaltungskapazitäten. Investitionsprogramm, Kreditaufnahme und neue Großprojekte werden durch Rat und zuständige Gremien entschieden.
Offene Punkte in der Datenlage:
- Eine vollständige priorisierte Zustands- und Projektliste aller Schulen und Kitas fehlt.
- Mehrere Projekte befinden sich noch in frühen Planungsphasen; ihre Kostenangaben sind nicht direkt vergleichbar.
- Kita-Investitionen freier Träger werden im EGH-Plan nur teilweise sichtbar.
- Der Begriff freiwilliges Hochbau-Großprojekt muss für die Anwendung einheitlich ausgelegt werden.
Verhältnis zum Lokalomat Oldenburg
Parallel zu dieser Wahl findet die Wahl des Stadtrates statt. Dafür gibt es den Lokalomat
Oldenburg, der die Positionen der antretenden Parteien und Wählergemeinschaften vergleicht.
Beide Angebote sind unabhängig voneinander und beantworten verschiedene Fragen:
- Der Lokalomat vergleicht Listen zur Ratswahl anhand von 34 Thesen auf einer
dreistufigen Skala. Wahlpositionen vergleicht neun Personen zur Oberbürgermeisterwahl
anhand von 12 Thesen auf einer fünfstufigen Skala.
- Die Prozentwerte beider Angebote sind deshalb nicht miteinander verrechenbar
und nicht direkt vergleichbar.
- Wo eine kandidierende Person kein eigenes Programm vorgelegt hat, kann eine Antwort ihrer
Partei oder Wählergemeinschaft im Lokalomat ein Anhaltspunkt sein. Als Position dieser Person
führen wir sie nur, wenn sie das ausdrücklich bestätigt hat.
Grenzen des Verfahrens
- 12 Thesen bilden ein Wahlprogramm nicht vollständig ab.
Sie sind eine Auswahl strittiger Entscheidungen, keine Gesamtbewertung.
- Mehrere Thesen berühren dieselbe Grundfrage nach Prioritäten bei knappem
Geld. Ein einzelner Gesamtwert gewichtet diesen Bereich deshalb stärker
als andere.
- Der Übereinstimmungswert misst Positionen, nicht Eignung, Erfahrung oder
Durchsetzungsfähigkeit.
- Datenstände ändern sich. Zu jeder Angabe gehören Datum und Fundstelle;
Korrekturen werden gekennzeichnet, nicht überschrieben.
Wer dahintersteht
Herausgeber ist Politik vor Ort. Redaktionell verantwortlich
ist Lars Schwarz. Hinweise, Korrekturen und Widerspruch
an redaktion@politik-vor-ort.de —
sachliche Einwände werden geprüft und, wenn sie zutreffen, sichtbar korrigiert.
Der Thesentext ist eingefroren. Seit Fassung 1.0 vom 12. August 2026 wird der
Wortlaut der Thesen nicht mehr verändert. Alle Zuordnungen beziehen sich auf diese Fassung.
Sollte eine Korrektur nötig werden, erhält sie eine neue Versionsnummer, wird hier mit Datum
ausgewiesen, und alle betroffenen Zuordnungen werden erneut geprüft.
Stand der Thesen: Fassung 1.0.3 vom 12. August 2026.