Zuletzt beraten am 27.08.2026
Antrag Grundsteuer C
Die Vorlage ist noch in Beratung — eine endgültige Entscheidung steht aus.
Was bedeutet das?
Die BSW-Fraktion fordert, dass die Stadt Oldenburg die Grundsteuer C einführt. Damit soll Bodenspekulation durch höhere Steuern auf unbebaute Grundstücke unattraktiver werden.
- Antragsteller
- BSW-Fraktion
- Forderung
- Der Oberbürgermeister soll eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Grundsteuer C in Oldenburg einführt. Der Steuersatz soll zwischen 540 % und 8000 % liegen und so hoch sein, dass Grundstückseigentümer nicht mehr warten, um ihre Grundstücke teurer zu verkaufen.
- Begründung
- Viele Grundstücke werden nur gekauft, um von Wertsteigerungen zu profitieren. Diese Spekulation verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum gebaut wird. Mit der Grundsteuer C können solche leeren Grundstücke besteuert werden.
- Betrifft
-
- · Grundstückseigentümer mit unbebauten, baureifen Grundstücken
- · Stadt Oldenburg (höhere Steuereinnahmen)
- Themen
- Wohnen · Bodenspekulation · Stadtentwicklung
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 27.08.2026
- Beratende Gremien
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Stadtteil(e)
- Innenstadt
- Genannte Straßen
- Markt