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Zuletzt beraten am 27.08.2026

Antrag Grundsteuer C

Die Vorlage ist noch in Beratung — eine endgültige Entscheidung steht aus.

Was bedeutet das?

Die BSW-Fraktion fordert, dass die Stadt Oldenburg die Grundsteuer C einführt. Damit soll Bodenspekulation durch höhere Steuern auf unbebaute Grundstücke unattraktiver werden.

Antragsteller
BSW-Fraktion
Forderung
Der Oberbürgermeister soll eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Grundsteuer C in Oldenburg einführt. Der Steuersatz soll zwischen 540 % und 8000 % liegen und so hoch sein, dass Grundstückseigentümer nicht mehr warten, um ihre Grundstücke teurer zu verkaufen.
Begründung
Viele Grundstücke werden nur gekauft, um von Wertsteigerungen zu profitieren. Diese Spekulation verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum gebaut wird. Mit der Grundsteuer C können solche leeren Grundstücke besteuert werden.
Betrifft
  • · Grundstückseigentümer mit unbebauten, baureifen Grundstücken
  • · Stadt Oldenburg (höhere Steuereinnahmen)
Themen
Wohnen · Bodenspekulation · Stadtentwicklung

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
27.08.2026
Beratende Gremien
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 2 Sitzungen beraten.

  1. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
    27.08.2026
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)
  2. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
    27.08.2026
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.