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○ Vom Rat abgelehnt am 13.04.2026

Antrag DIE GRÜNEN Baumoratorium zum Bebauungsplan N-777 G ASB (002)

Diese Vorlage wurde abgelehnt.

Was bedeutet das?

Die Grünen-Fraktion fordert ein Baumoratorium für den Bebauungsplan N-777 G. Während Normenkontrollklagen laufen, sollen keine Bäume gefällt und keine Bauarbeiten für die geplante Entlastungsstraße begonnen werden.

Antragsteller
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion
Forderung
Die Verwaltung soll alle Baumaßnahmen, Auftragsvergaben und vorbereitenden Maßnahmen (wie Baumfällungen) für den Bebauungsplan N-777 G stoppen, bis Gerichtsklagen abgeschlossen sind. Das Moratorium endet nach vier Monaten, wenn keine Klagen eingereicht werden. Es gilt nur für den umstrittenen Teil der Entlastungsstraße zwischen Fliegerhorstquartier und Ammerländer Heerstraße.
Begründung
Der Bebauungsplan ist bereits einmal vor Gericht gescheitert. Es ist unklar, ob die formale Überarbeitung vor Gericht Bestand hat. Um nicht teure Fakten zu schaffen und Bäume umsonst zu fällen für eine möglicherweise verbotene Straße, braucht es Rechtssicherheit.
Betrifft
  • · Verwaltung
  • · Bauunternehmen
  • · Anwohner des Fliegerhorstquartiers und der Ammerländer Heerstraße
Stadtteile
Fliegerhorstquartier
Themen
Straßenbau · Rechtssicherheit · Naturschutz

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
13.04.2026
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Bürgerfelde, Haarenesch, Innenstadt
Genannte Straßen
Alexanderstraße, Ammerländer Heerstraße, Entlastungsstraße, Heerstraße, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    13.04.2026
    Abgelehnt

    „Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.»

    mehrheitlich mit 26 Gegenstimmen

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 13.04.2026 TOP 8.1
„Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.»

mehrheitlich mit 26 Gegenstimmen

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.