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● Vom Rat beschlossen am 13.04.2026

Aenderungsantrag Bebauungsplan N-777 G

Der Rat hat diese Vorlage so beschlossen, wie sie eingebracht wurde.

Was bedeutet das?

Die Grünen-Fraktion fordert, dass die Planstraße I im Bebauungsplan N-777 G gestrichen wird, weil neue Gutachten zeigen, dass sie nicht nötig ist und ein wertvollen Naturgebiet zerstören würde.

Antragsteller
Bündnis 90 / Die Grünen
Forderung
Die Planstraße I (Erschließungsstraße Fliegerhorst) soll aus dem Bebauungsplan N-777 G entfernt werden. Die Stadt soll stattdessen die Kreuzung Alexanderstraße/Brookweg ausbauen, um den Verkehr über das bestehende Straßennetz zu leiten.
Begründung
Neue Verkehrsgutachten zeigen, dass die Straße nicht notwendig ist. Das Naturgebiet 'Am Heidbrook' würde durch die Straße massiv beschädigt werden, und ohne sie können Verzögerungen und Klagen vermieden werden.
Betrifft
  • · Bauherren und Bewohner des Fliegerhorst-Geländes
  • · Nutzer des Naherholungsgebietes
  • · Natur und Tierwelt im Gebiet 'Am Heidbrook'
Stadtteile
Fliegerhorst/Hallensichel-Ost
Themen
Stadtentwicklung · Naturschutz und Klima · Verkehr

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
13.04.2026
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Ziegelhof, Haarenesch, Westerholtsfelde, Bürgerfelde, Wechloy, Rauhehorst
Genannte Straßen
Industriestraße, Ammerländer Heerstraße, Fliegerhorst, Alexanderstraße, Heidbrook, Brookweg

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    13.04.2026
    Beschlossen

    „Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.»

    mehrheitlich mit 26 Gegenstimmen

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 13.04.2026 TOP 6.3
„Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.»

mehrheitlich mit 26 Gegenstimmen

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.