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◐ Vom Rat geändert beschlossen am 01.12.2025

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.11.2025

Der Rat hat die Vorlage mit Änderungen beschlossen.

Was bedeutet das?

SPD und Grüne fordern, dass die Stadt beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken am Bahndamm die 'Drittelregelung' anwendet: ein Drittel Verkauf, zwei Drittel Erbbaurecht.

Antragsteller
SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen
Forderung
Die städtischen Grundstücke für Doppelhäuser im Bebauungsplan S-745 B sollen nach der Drittelregelung vermarktet werden: 1/3 als Verkauf, 1/3 als Erbbaurecht mit 99 Jahren Laufzeit, 1/3 als Erbbaurecht mit 60 Jahren Laufzeit.
Begründung
Der Rat hat die Drittelregelung bereits 2023 als Grundsatzregel beschlossen. Diese Regel soll auch beim Bebauungsplan am Bahndamm gelten.
Betrifft
  • · Käufer und Pächter von Wohngrundstücken
  • · Stadt Oldenburg als Grundstückseigentümerin
Stadtteile
Bahndamm
Themen
Wohnen · Grundstücksverkauf · Erbbaurecht

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
01.12.2025
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt, Drielaker-Moor
Genannte Straßen
Markt, Am Bahndamm

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    01.12.2025
    Geändert beschlossen

    „Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, der den Beschlussvorschlag der Verwaltung ersetzt, wird angenommen.»

    mehrheitlich bei zehn Gegenstimmen

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 01.12.2025 TOP 6.1
„Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, der den Beschlussvorschlag der Verwaltung ersetzt, wird angenommen.»

mehrheitlich bei zehn Gegenstimmen

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.