Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.11.2025
Was bedeutet das?
SPD und Grüne fordern, dass die Stadt beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken am Bahndamm die 'Drittelregelung' anwendet: ein Drittel Verkauf, zwei Drittel Erbbaurecht.
- Antragsteller
- SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen
- Forderung
- Die städtischen Grundstücke für Doppelhäuser im Bebauungsplan S-745 B sollen nach der Drittelregelung vermarktet werden: 1/3 als Verkauf, 1/3 als Erbbaurecht mit 99 Jahren Laufzeit, 1/3 als Erbbaurecht mit 60 Jahren Laufzeit.
- Begründung
- Der Rat hat die Drittelregelung bereits 2023 als Grundsatzregel beschlossen. Diese Regel soll auch beim Bebauungsplan am Bahndamm gelten.
- Betrifft
-
- · Käufer und Pächter von Wohngrundstücken
- · Stadt Oldenburg als Grundstückseigentümerin
- Stadtteile
- Bahndamm
- Themen
- Wohnen · Grundstücksverkauf · Erbbaurecht
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 01.12.2025
- Beratende Gremien
- Rat
- Stadtteil(e)
- Innenstadt, Drielaker-Moor
- Genannte Straßen
- Markt, Am Bahndamm