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○ Vom Rat abgelehnt am 01.12.2025

Antrag CDU Brücke Tweelbäke

Diese Vorlage wurde abgelehnt.

Was bedeutet das?

Die CDU-Fraktion fordert, dass die Stadt die gesperrte Holzbrücke am Tweelbäker See nach dem Abriss durch einen neuen Ersatzbau erneuert, damit der Rundweg um den See erhalten bleibt.

Antragsteller
CDU-Fraktion
Forderung
Die Verwaltung soll die abgerissene Brücke am Tweelbäker See an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzen. Dadurch bleibt der komplette Rundweg um den See erhalten. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Planung und Kostenkalkulation vorzulegen.
Begründung
Der Wanderweg um den See verliert seinen Charakter, wenn weitere Brücken wegfallen. Eine alternative Wegführung neben der Straße ist keine gute Lösung, da sie vom Wasser wegführt und die Qualität des Naherholungsgebietes mindert.
Betrifft
  • · Spaziergänger und Wanderer aus Stadt und Umland
  • · Oldenburger Yachtclub
  • · Bürgerverein Tweelbäke
Stadtteile
Tweelbäke
Themen
Freizeit und Naherholung · Infrastruktur · Wege und Parks

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
01.12.2025
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt, Hemmelsberger Moor, Tweelbäke
Genannte Straßen
Rundweg, Wanderweg, Wasser weg, Markt, Tweelbäker See, Am Tweelbäker See

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    01.12.2025
    Abgelehnt

    „Erneuerung Brücke Tweelbäker See (CDU-Fraktion vom 01.10.2025) - Beschlussantrag mit Bericht der Verwaltung»

    mehrheitlich mit 41 Gegenstimmen abgelehnt

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 01.12.2025 TOP 17.3
„Erneuerung Brücke Tweelbäker See (CDU-Fraktion vom 01.10.2025) - Beschlussantrag mit Bericht der Verwaltung»

mehrheitlich mit 41 Gegenstimmen abgelehnt

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.