Baumschutz Änderungsantrag BSW
Was bedeutet das?
Die BSW-Fraktion will die neue Baumschutzsatzung ändern: Pflegefehler sollen nur ahnungslos werden, wenn sie den Baum schwer schädigen; Ausnahmegenehmigungen für Härtefälle (z.B. zu großer Baum im kleinen Garten) sollen möglich sein; die Ausgleichszahlung von 1.500 Euro beim Baumfällen soll gestrichen werden.
- Antragsteller
- BSW-Fraktion
- Forderung
- Die BSW will drei Änderungen: 1) Bußgelder für falschen Baumschnitt nur bei schweren Fehlern, nicht bei Hobby-Gärtnern; 2) Ausnahmegenehmigungen auch bei persönlichen Härten (zu großer Baum, Platz für Terrasse); 3) Streichung der 1.500-Euro-Ausgleichszahlung, wenn Ersatzpflanzung nicht möglich ist.
- Begründung
- Die aktuelle Fassung sei zu streng und belaste Bürgerinnen und Bürger unnötig; die alte Satzung von 1997 war weniger belastend.
- Betrifft
-
- · Privatpersonen mit Bäumen im Garten
- · Hobby-Gärtner
- · Bauherren von Wintergärten und Terrassen
- Finanzielle Auswirkungen
- Streichung der Ausgleichszahlung von 1.500 Euro pro nicht nachpflanzter Baum
- Themen
- Baumschutz · Private Gärten · Bürokratie
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 30.06.2025
- Beratende Gremien
- Rat
- Stadtteil(e)
- Innenstadt
- Genannte Straßen
- Markt