Baumschutz Änderungsantrag BSW
Was bedeutet das?
Die BSW-Fraktion will die neue Baumschutzsatzung ändern: Pflegemaßnahmen sollen nur unter strengeren Bedingungen verboten sein, es soll Härtefallregelungen geben, und die 1.500-Euro-Ausgleichszahlung bei Baumfällungen soll gestrichen werden.
- Antragsteller
- BSW-Fraktion
- Forderung
- Die BSW will drei Änderungen: 1) Die Definition von verbotenen Baumschäden soll präzisiert werden, damit Hobby-Gärtner nicht von normalen Pflegemaßnahmen abgeschreckt werden. 2) Es soll eine Härtefallregel eingeführt werden, um in Einzelfällen (z.B. zu großer Baum im kleinen Garten) Ausnahmegenehmigungen zu erleichtern. 3) Die Pflicht zur 1.500-Euro-Ausgleichszahlung bei notwendigen Baumfällungen soll entfallen.
- Begründung
- Die neue Satzung ist zu streng und belastet Bürger und Bürgerinnen übergebührlich mit Verboten und Gebühren, die es in der alten Satzung von 1997 nicht gab.
- Betrifft
-
- · Privatpersonen mit Bäumen im Garten
- · Baumbesitzer, die Bäume fällen lassen müssen
- · Hobby-Gärtner
- Finanzielle Auswirkungen
- 1.500 Euro Ausgleichszahlung pro gefälltem Baum (soll entfallen)
- Themen
- Baumschutz · Bürgerbeteiligung · Kosten für Bürger
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 12.06.2025
- Beratende Gremien
- Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima
- Stadtteil(e)
- Innenstadt
- Genannte Straßen
- Markt