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Beraten am 12.06.2025

Baumschutz Änderungsantrag BSW

Was bedeutet das?

Die BSW-Fraktion will die neue Baumschutzsatzung ändern: Pflegemaßnahmen sollen nur unter strengeren Bedingungen verboten sein, es soll Härtefallregelungen geben, und die 1.500-Euro-Ausgleichszahlung bei Baumfällungen soll gestrichen werden.

Antragsteller
BSW-Fraktion
Forderung
Die BSW will drei Änderungen: 1) Die Definition von verbotenen Baumschäden soll präzisiert werden, damit Hobby-Gärtner nicht von normalen Pflegemaßnahmen abgeschreckt werden. 2) Es soll eine Härtefallregel eingeführt werden, um in Einzelfällen (z.B. zu großer Baum im kleinen Garten) Ausnahmegenehmigungen zu erleichtern. 3) Die Pflicht zur 1.500-Euro-Ausgleichszahlung bei notwendigen Baumfällungen soll entfallen.
Begründung
Die neue Satzung ist zu streng und belastet Bürger und Bürgerinnen übergebührlich mit Verboten und Gebühren, die es in der alten Satzung von 1997 nicht gab.
Betrifft
  • · Privatpersonen mit Bäumen im Garten
  • · Baumbesitzer, die Bäume fällen lassen müssen
  • · Hobby-Gärtner
Finanzielle Auswirkungen
1.500 Euro Ausgleichszahlung pro gefälltem Baum (soll entfallen)
Themen
Baumschutz · Bürgerbeteiligung · Kosten für Bürger

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
12.06.2025
Beratende Gremien
Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Markt

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima
    12.06.2025
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.