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Beraten am 25.08.2025

Antrag CDU Einführung vergünstigter Parkgebühren zu Marktzeiten

Was bedeutet das?

Die CDU-Fraktion fordert, dass die Stadt vergünstigte Parkgebühren zu Marktzeiten an allen Wochenmärkte-Standorten einführt — ähnlich wie die frühere «Brötchentaste» mit 1 Euro für die erste Stunde.

Antragsteller
CDU-Fraktion
Forderung
Die Verwaltung soll ein Konzept für reduzierte Parkgebühren zu Marktzeiten vorlegen. Für die erste Stunde soll die Parkgebühr auf 1 Euro begrenzt werden — an allen Wochenmärkte-Standorten (Rathausmarkt, Pferdemarkt, Eversten, Julius-Mosen-Platz).
Begründung
Alle Märkte in der Stadt sollten aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness die gleichen günstigen Parkgebühren bekommen. Gute Erreichbarkeit ist wichtig für Markthändler und den Einzelhandel.
Betrifft
  • · Markthändler und Marktbeschicker
  • · Einzelhandel in der Innenstadt
  • · Besucher von Wochenmärkten
Themen
Parkgebühren · Wochenmärkte · Einzelhandel

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
24.03.2025
Beratende Gremien
Verkehrsausschuss
Stadtteil(e)
Innenstadt, Ziegelhof
Genannte Straßen
Julius-Mosen-Platz, Rathausplatz, Stellplatz, Öko-Wochenmarkt Julius-Mosen-Platz, Markt, Pferdemarkt, Innenstadt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 5 Sitzungen beraten.

  1. Verkehrsausschuss
    24.03.2025
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)
  2. Rat — Rat
    28.04.2025
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)
  3. Rat — Rat
    26.05.2025
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)

    „Einführung vergünstigter Parkgebühren zu Marktzeiten (Antrag der CDU vom 05.03.2025)»

    vertagt

  4. Rat — Rat
    30.06.2025
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)
  5. Rat — Rat
    25.08.2025
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 26.05.2025 TOP 13.2
„Einführung vergünstigter Parkgebühren zu Marktzeiten (Antrag der CDU vom 05.03.2025)»

vertagt

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.