antrag lachgas 16122024
Was bedeutet das?
Die Gruppe «Für Oldenburg» fordert, dass die Stadt Oldenburg den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbietet — auch in Automaten.
- Antragsteller
- Gruppe «Für Oldenburg» (parteilos und Piratenpartei)
- Forderung
- Der Rat soll eine Verordnung erlassen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Oldenburg verbietet. Auch Automaten, die keinen technischen Schutz gegen Käufe durch Minderjährige haben, sind vom Verbot umfasst.
- Begründung
- Lachgas verursacht kurzfristig Rausch und Koordinationsstörungen. Bei häufigem Konsum entstehen ernsthafte Nervenschäden, besonders am Rückenmark. Immer mehr deutsche Städte führen solche Verbote ein, weil der Missbrauch durch Jugendliche steigt.
- Betrifft
-
- · Minderjährige Personen
- · Kioskbesitzer und Händler in Oldenburg
- · Betreiber von Lachgas-Automaten
- Themen
- Gesundheit von Jugendlichen · Ordnungsrecht · Drogenprävention
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 24.02.2025
- Beratende Gremien
- Rat
- Stadtteil(e)
- Ehnernviertel, Innenstadt
- Genannte Straßen
- Rankenstrasse, Rankenstraße, Markt