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Beraten am 24.02.2025

antrag lachgas 16122024

Was bedeutet das?

Die Gruppe «Für Oldenburg» fordert, dass die Stadt Oldenburg den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbietet — auch in Automaten.

Antragsteller
Gruppe «Für Oldenburg» (parteilos und Piratenpartei)
Forderung
Der Rat soll eine Verordnung erlassen, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Oldenburg verbietet. Auch Automaten, die keinen technischen Schutz gegen Käufe durch Minderjährige haben, sind vom Verbot umfasst.
Begründung
Lachgas verursacht kurzfristig Rausch und Koordinationsstörungen. Bei häufigem Konsum entstehen ernsthafte Nervenschäden, besonders am Rückenmark. Immer mehr deutsche Städte führen solche Verbote ein, weil der Missbrauch durch Jugendliche steigt.
Betrifft
  • · Minderjährige Personen
  • · Kioskbesitzer und Händler in Oldenburg
  • · Betreiber von Lachgas-Automaten
Themen
Gesundheit von Jugendlichen · Ordnungsrecht · Drogenprävention

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
24.02.2025
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Ehnernviertel, Innenstadt
Genannte Straßen
Rankenstrasse, Rankenstraße, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    24.02.2025
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)

    „Der Änderungsantrag solle die Verwaltung beauftragen, eine Verordnung zu erstellen.»

    Sie ziehe den Antrag heute jedoch zurück, um diesen erneut im Fachausschuss zu beraten.

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 24.02.2025 TOP 19.4
„Der Änderungsantrag solle die Verwaltung beauftragen, eine Verordnung zu erstellen.»

Sie ziehe den Antrag heute jedoch zurück, um diesen erneut im Fachausschuss zu beraten.

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.