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◐ Vom Rat geändert beschlossen am 28.10.2024

Antrag CDU Stadionfinanzierung

Der Rat hat die Vorlage mit Änderungen beschlossen.

Was bedeutet das?

Die CDU-Fraktion fordert, dass der Rat vor der Beauftragung eines Stadion-Generalunternehmers zustimmen muss und die Vergabe ablehnen kann, wenn die Kosten um mehr als 10 Prozent über den geplanten 50,4 Millionen Euro steigen.

Antragsteller
CDU-Fraktion
Forderung
Der Rat soll das Recht bekommen, die Beauftragung des Generalunternehmers abzulehnen, wenn die Kosten die geplanten 50,4 Millionen Euro um mehr als 10 Prozent übersteigen. Der Rat muss unverzüglich über Kostensteigerungen informiert werden.
Begründung
Der Rat hatte im April 2024 bereits beschlossen, bei der Beauftragung des Generalunternehmers beteiligt zu werden. Die CDU sieht diese Kostensicherung als notwendig an, um die finanzpolitische Verantwortung in Zeiten steigender Haushaltsdefizite zu erfüllen.
Betrifft
  • · Rat der Stadt Oldenburg
  • · Gesellschafterversammlung des Stadion-Projekts
  • · Stadt-Finanzen
Finanzielle Auswirkungen
Kostenrahmen: 50,4 Millionen Euro (für 10.000-Zuschauer-Arena); maximal 10 Prozent Kostenüberschreitung zulässig
Themen
Stadionbau · Stadtfinanzen · Haushalts-Verantwortung

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
28.10.2024
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Donnerschwee, Innenstadt
Genannte Straßen
Maastrichter Straße, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    28.10.2024
    Geändert beschlossen

    „Ratsvorsitzender Harms lässt über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen.»

    mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 28.10.2024 TOP 6.1
„Ratsvorsitzender Harms lässt über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen.»

mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.