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◐ Vom Rat geändert beschlossen am 30.09.2024

Antrag DIE GRÜNEN Fraktion Ergänzung Sportstättenatlas Oldenburg

Der Rat hat die Vorlage mit Änderungen beschlossen.

Was bedeutet das?

Die Grünen-Fraktion fordert, dass die Stadt Oldenburg detaillierte Informationen zu allen Sportstätten online veröffentlicht — als Tabelle, Steckbriefe und später im interaktiven Stadtplan.

Antragsteller
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Forderung
Die Verwaltung soll kurzfristig (bis Ende 2024) Sportstätten-Informationen wie Größe, Ausstattung, Betriebsstatus und Nutzungsmöglichkeiten auf der Website tabellarisch und als Steckbriefe veröffentlichen. Mittelfristig (bis Sommer 2025) sollen diese Daten auch im interaktiven Stadtplan verfügbar sein.
Begründung
Bürger und Politik haben derzeit kaum Zugang zu Informationen über städtische Sportstätten. Andere Städte in Niedersachsen wie Osnabrück und Braunschweig zeigen bereits, wie detaillierte Übersichten möglich sind.
Betrifft
  • · Sportvereine
  • · Bürger und Interessierte
  • · Politiker und Ratsmitglieder
  • · Landessportbund Niedersachsen
Themen
Sport · Digitalisierung · Transparenz

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
30.09.2024
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
darunter Straße, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    30.09.2024
    Geändert beschlossen

    „Der Beschlussvorschlag inklusive des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angenommen.»

    einstimmig bei fünf Enthaltungen zu 15.3

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 30.09.2024 TOP 15.2
„Der Beschlussvorschlag inklusive des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angenommen.»

einstimmig bei fünf Enthaltungen zu 15.3

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.