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◐ Vom Rat geändert beschlossen am 30.09.2024

Änderungsantrag BSW

Der Rat hat die Vorlage mit Änderungen beschlossen.

Was bedeutet das?

Die BSW-Fraktion will das Stadtentwicklungskonzept ISEK 2050 ergänzen — mit konkreten Zielen zu bezahlbarem Wohnen, mehr Wald, kostenlosem ÖPNV, Gesamtschulen und möglicher Eingemeindung von Nachbargemeinden.

Antragsteller
BSW-Fraktion
Forderung
Das ISEK 2050 soll um sechs konkrete Ziele erweitert werden: (1) Mieten bis 2050 senken durch sozialen Wohnungsbau, (2) Waldflächen durch Aufforstung vergrößern, (3) Fußgängerzone stärken und kostenloses Park+Ride anbieten, (4) ÖPNV ohne Fahrkarten attraktiver machen, (5) nur noch Gesamtschulen und Gymnasien nach der Grundschule, (6) Eingemeindung angrenzender Siedlungsgebiete prüfen.
Begründung
Das aktuelle ISEK-Konzept bleibt zu vage und enthält keine konkreten Ziele bei wichtigen Themen wie bezahlbarem Wohnen, Klimaschutz durch Wald und kostenlosem Verkehr.
Betrifft
  • · Mieter und Menschen mit niedrigem Einkommen
  • · Schüler und Familien
  • · ÖPNV-Nutzer
  • · Bewohner angrenzender Gemeinden
Themen
Wohnen und Mieten · Klimaschutz · Verkehr · Bildung · Stadtentwicklung

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
30.09.2024
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Markt, Innenstadt

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    30.09.2024
    Geändert beschlossen

    „Der Änderungsantrag der BSW-Fraktion wird abgelehnt.»

    mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und neun Enthaltungen –

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 30.09.2024 TOP 6.1
„Der Änderungsantrag der BSW-Fraktion wird abgelehnt.»

mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und neun Enthaltungen –

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.