← Zurück

● Vom Rat beschlossen am 27.05.2024

Antrag Tweelbäker Tredde Straßenbau

Der Rat hat diese Vorlage so beschlossen, wie sie eingebracht wurde.

Was bedeutet das?

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen fordern, dass die Planung für die Straßenbaumaßnahme Tweelbäker Tredde von 2025 auf 2024 vorgezogen wird, damit die Bauarbeiten 2025 beginnen können.

Antragsteller
SPD-Fraktion und Bündnis 90 / Die Grünen
Forderung
Die Verwaltung soll die Planungen für die Straßenbaumaßnahme Tweelbäker Tredde auf 2024 vorziehen. Falls die Verwaltung das nicht schafft, soll ein externes Büro die Planung übernehmen.
Begründung
Die Straße ist seit Jahren beschädigt und wird immer wieder verschoben. Die Anwohner:innen, besonders die Schüler:innen, können nicht länger warten. Haushaltsmittel wurden bereits beschlossen.
Betrifft
  • · Anwohner:innen der Tweelbäker Tredde
  • · Schüler:innen auf ihrem Schulweg
  • · Verkehrsteilnehmer:innen in diesem Bereich
Themen
Straßenbau · Verkehr und Sicherheit · Infrastruktur

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
27.05.2024
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Krusenbusch
Genannte Straßen
Tweelbäker Tredde

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    27.05.2024
    Beschlossen

    „Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen, verbunden mit einer Zeitschiene, für die in 2025 geplante Straßenbaumaßnahme „Tweelbäker Tredde» auf das Jahr 2024 vorzuziehen. Sofern die erforderlichen Arbeiten seitens der Verwaltung nicht umsetzbar sind, ist ein externes Büro mit der Planung zu beauftragen.»

    einstimmig

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 27.05.2024 TOP 11.3
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen, verbunden mit einer Zeitschiene, für die in 2025 geplante Straßenbaumaßnahme „Tweelbäker Tredde» auf das Jahr 2024 vorzuziehen. Sofern die erforderlichen Arbeiten seitens der Verwaltung nicht umsetzbar sind, ist ein externes Büro mit der Planung zu beauftragen.»

einstimmig

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.