Änderungsantrag Handbuch Beteiligungen
Was bedeutet das?
Fünf Fraktionen (SPD, Grüne, CDU, FDP/Volt, Linke) wollen das Handbuch Beteiligungen so ändern, dass Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte weiterhin nur mindestens zweimal pro Jahr tagen statt viermal.
- Antragsteller
- SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Volt, Die Linke
- Forderung
- Die Fraktionen wollen, dass Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte der städtischen Beteiligungen mindestens zweimal im Jahr tagen. Die Tagesordnung soll von der Geschäftsführung im Einvernehmen mit der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden aufgestellt und mindestens 14 Tage vorher verteilt werden.
- Begründung
- Die bisherige Regelung hat sich bewährt und entspricht dem Gesetz. Viermal im Jahr würde zu mehr Verwaltungsaufwand und höherer Belastung für ehrenamtliche Ratsmitglieder führen. Bei Bedarf können Sitzungen zusätzlich einberufen werden.
- Betrifft
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- · Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen
- · Aufsichtsräte
- · Ehrenamtliche Ratsmitglieder
- · Beteiligungsmanagement
- Themen
- Stadtbeteiligungen · Verwaltung · Governance
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 27.11.2023
- Beratende Gremien
- Rat
- Stadtteil(e)
- Innenstadt
- Genannte Straßen
- Markt