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◐ Vom Rat geändert beschlossen am 27.11.2023

Änderungsantrag Handbuch Beteiligungen

Der Rat hat die Vorlage mit Änderungen beschlossen.

Was bedeutet das?

Fünf Fraktionen (SPD, Grüne, CDU, FDP/Volt, Linke) wollen das Handbuch Beteiligungen so ändern, dass Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte weiterhin nur mindestens zweimal pro Jahr tagen statt viermal.

Antragsteller
SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Volt, Die Linke
Forderung
Die Fraktionen wollen, dass Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte der städtischen Beteiligungen mindestens zweimal im Jahr tagen. Die Tagesordnung soll von der Geschäftsführung im Einvernehmen mit der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden aufgestellt und mindestens 14 Tage vorher verteilt werden.
Begründung
Die bisherige Regelung hat sich bewährt und entspricht dem Gesetz. Viermal im Jahr würde zu mehr Verwaltungsaufwand und höherer Belastung für ehrenamtliche Ratsmitglieder führen. Bei Bedarf können Sitzungen zusätzlich einberufen werden.
Betrifft
  • · Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen
  • · Aufsichtsräte
  • · Ehrenamtliche Ratsmitglieder
  • · Beteiligungsmanagement
Themen
Stadtbeteiligungen · Verwaltung · Governance

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
27.11.2023
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Markt

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    27.11.2023
    Geändert beschlossen

    „Ziffer 3.2.1 Absatz 3 Satz 8-10 wird gestrichen und nicht wie angegeben Satz 7-9. Ziffer 3.3.1 Absatz 4 Satz 6-8 wird gestrichen und nicht wie angegeben Satz 5-7.»

    einstimmig

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 27.11.2023 TOP 8.3
„Ziffer 3.2.1 Absatz 3 Satz 8-10 wird gestrichen und nicht wie angegeben Satz 7-9. Ziffer 3.3.1 Absatz 4 Satz 6-8 wird gestrichen und nicht wie angegeben Satz 5-7.»

einstimmig

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.