Änderungsantrag Handbuch Beteiligungen
Was bedeutet das?
Fünf Fraktionen (SPD, Grüne, CDU, FDP/Volt, Linke) wollen das Handbuch für städtische Beteiligungen so ändern, dass Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte mindestens zweimal im Jahr tagen — statt vier Mal wie ursprünglich geplant.
- Antragsteller
- SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP/Volt, Die Linke
- Forderung
- Die Regelungen zur Sitzungshäufigkeit von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten sollen beibehalten werden: mindestens zweimal im Jahr, zusätzliche Sitzungen nur bei Bedarf. Die Tagesordnung wird von der Geschäftsführung mit dem Vorsitzenden abgestimmt und 14 Tage vorher verteilt.
- Begründung
- Die bisherigen Regelungen haben sich bewährt, entsprechen dem GmbH-Gesetz, und eine Erhöhung auf vier feste Sitzungen pro Jahr würde unnötige Verwaltungskosten verursachen und die ehrenamtlichen Ratsmitglieder belasten.
- Betrifft
-
- · Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen
- · Aufsichtsräte
- · Ehrenamtliche Ratsmitglieder
- · Geschäftsführungen städtischer Beteiligungen
- Finanzielle Auswirkungen
- Kosteneinsparungen durch Vermeidung zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Personalausgaben
- Themen
- Verwaltung · Beteiligungen · Governance
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 01.11.2023
- Beratende Gremien
- Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- Stadtteil(e)
- Innenstadt
- Genannte Straßen
- Markt