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Empfehlung mit Änderung von Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 01.11.2023

Änderungsantrag Handbuch Beteiligungen

Der Fachausschuss hat eine Empfehlung mit Änderungen beschlossen.

Was bedeutet das?

Fünf Fraktionen (SPD, Grüne, CDU, FDP/Volt, Linke) wollen das Handbuch für städtische Beteiligungen so ändern, dass Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte mindestens zweimal im Jahr tagen — statt vier Mal wie ursprünglich geplant.

Antragsteller
SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, FDP/Volt, Die Linke
Forderung
Die Regelungen zur Sitzungshäufigkeit von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten sollen beibehalten werden: mindestens zweimal im Jahr, zusätzliche Sitzungen nur bei Bedarf. Die Tagesordnung wird von der Geschäftsführung mit dem Vorsitzenden abgestimmt und 14 Tage vorher verteilt.
Begründung
Die bisherigen Regelungen haben sich bewährt, entsprechen dem GmbH-Gesetz, und eine Erhöhung auf vier feste Sitzungen pro Jahr würde unnötige Verwaltungskosten verursachen und die ehrenamtlichen Ratsmitglieder belasten.
Betrifft
  • · Gesellschafterversammlungen der städtischen Beteiligungen
  • · Aufsichtsräte
  • · Ehrenamtliche Ratsmitglieder
  • · Geschäftsführungen städtischer Beteiligungen
Finanzielle Auswirkungen
Kosteneinsparungen durch Vermeidung zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Personalausgaben
Themen
Verwaltung · Beteiligungen · Governance

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
01.11.2023
Beratende Gremien
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Markt

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    01.11.2023
    Empfehlung mit Änderung

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.