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○ Vom Rat abgelehnt am 27.11.2023

Antrag Fraktion Die Linke.

Diese Vorlage wurde abgelehnt.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion fordert, dass städtebauliche Absichtserklärungen (Letters of Intent) mit Bauherren künftig nur unter drei Bedingungen zulässig sind: Die Stadt darf sich nicht rechtlich binden, der Rat muss zustimmen, und die Verhandlungen müssen öffentlich sein.

Antragsteller
Fraktion Die Linke.
Forderung
Künftig dürfen Absichtserklärungen mit Grundstückseigentümern oder Investoren nur gemacht werden, wenn: 1) die Stadt sich nicht rechtlich bindet, 2) der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie der Verwaltungsausschuss zustimmen, 3) die Verhandlungen öffentlich stattfinden.
Begründung
Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, solche Absichtserklärungen bei zukünftigen Großbauvorhaben regelmäßig zu nutzen. Die Linke will damit klären, dass nur die demokratisch gewählten Ratsgremien Entscheidungen treffen dürfen und dass Geheimvereinbarungen nicht erlaubt sind.
Betrifft
  • · Ratsgremien
  • · Grundstückseigentümer und Investoren
  • · Stadtplanungsamt
  • · Bürger:innen bei Großbauprojekten
Themen
Stadtplanung · Transparenz und Demokratie · Bauleitplanung

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
27.11.2023
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Haarenesch, Haarentor, Innenstadt
Genannte Straßen
Hamelmannstraße, Schützenweg, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 2 Sitzungen beraten.

  1. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
    16.11.2023
    Abgelehnt
  2. Rat — Rat
    27.11.2023
    Abgelehnt

    „Gemeinsame städtebauliche Absichtserklärungen mit Grundstückseigentümers oder Investoren sind nur zulässig, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind: 1. In der Vereinbarung ist klarzustellen, dass keine für die Stadt rechtlich bindende Verpflichtung geschaffen wird. 2. Die Vereinbarung muss mindestens durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und den Verwaltungsausschuss bestätigt werden. 3. Die Vereinbarung ist in öffentlicher Sitzung der Ratsgremien zu behandeln.»

    bei sieben Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen abgelehnt

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 27.11.2023 TOP 15.4
„Gemeinsame städtebauliche Absichtserklärungen mit Grundstückseigentümers oder Investoren sind nur zulässig, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind: 1. In der Vereinbarung ist klarzustellen, dass keine für die Stadt rechtlich bindende Verpflichtung geschaffen wird. 2. Die Vereinbarung muss mindestens durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und den Verwaltungsausschuss bestätigt werden. 3. Die Vereinbarung ist in öffentlicher Sitzung der Ratsgremien zu behandeln.»

bei sieben Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen abgelehnt

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.