Antrag Fraktion Die Linke.
Was bedeutet das?
Die Linke-Fraktion fordert, dass städtebauliche Absichtserklärungen (Letters of Intent) mit Bauherren künftig nur unter drei Bedingungen zulässig sind: Die Stadt darf sich nicht rechtlich binden, der Rat muss zustimmen, und die Verhandlungen müssen öffentlich sein.
- Antragsteller
- Fraktion Die Linke.
- Forderung
- Künftig dürfen Absichtserklärungen mit Grundstückseigentümern oder Investoren nur gemacht werden, wenn: 1) die Stadt sich nicht rechtlich bindet, 2) der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie der Verwaltungsausschuss zustimmen, 3) die Verhandlungen öffentlich stattfinden.
- Begründung
- Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, solche Absichtserklärungen bei zukünftigen Großbauvorhaben regelmäßig zu nutzen. Die Linke will damit klären, dass nur die demokratisch gewählten Ratsgremien Entscheidungen treffen dürfen und dass Geheimvereinbarungen nicht erlaubt sind.
- Betrifft
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- · Ratsgremien
- · Grundstückseigentümer und Investoren
- · Stadtplanungsamt
- · Bürger:innen bei Großbauprojekten
- Themen
- Stadtplanung · Transparenz und Demokratie · Bauleitplanung
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 27.11.2023
- Beratende Gremien
- Rat
- Stadtteil(e)
- Haarenesch, Haarentor, Innenstadt
- Genannte Straßen
- Hamelmannstraße, Schützenweg, Markt