Empfehlung von Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten am 04.09.2023
Antrag Inflationsausgleich Fraktionsbüros
Der Fachausschuss hat eine Empfehlung beschlossen. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat.
Was bedeutet das?
Fünf Fraktionen fordern, dass die Stadt den Inflationsausgleich, den Verwaltungsbeschäftigte erhalten haben, auch an die Mitarbeiter der Fraktionsbüros auszahlt.
- Antragsteller
- Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP/Volt
- Forderung
- Die Verwaltung soll den tariflich vereinbarten Inflationsausgleich für Mitarbeiter der Fraktionsbüros in vollem Umfang auszahlen, wie es bereits für die Verwaltungsbeschäftigten geschehen ist.
- Begründung
- Die Mitarbeiter der Fraktionsbüros sind nach dem gleichen Tarifvertrag (TVöD) bezahlt wie Verwaltungsbeschäftigte und haben daher denselben Anspruch auf den Inflationsausgleich. Eine Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt, da alle von der hohen Inflation betroffen sind.
- Betrifft
-
- · Mitarbeiter der Fraktionsbüros
- · Verwaltungsbeschäftigte (zum Vergleich)
- Themen
- Löhne und Gehälter · Verwaltung
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 04.09.2023
- Beratende Gremien
- Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten