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Beraten am 01.02.2023

Änderungsantrag Die Linke.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion will, dass städtische Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht mit einem Zinssatz von 2 % statt 3 % vergeben werden und Zinsanpassungen nur alle 10 Jahre stattfinden.

Antragsteller
Linke-Fraktion
Forderung
Der Erbbauzins für städtische Wohnbaugrundstücke soll auf 2 % pro Jahr festgesetzt werden statt auf 3 %. Außerdem sollen Zinsanpassungen frühestens nach 10 Jahren erfolgen, nicht früher.
Begründung
Ein niedriger Erbbauzins macht das Erbbaurecht für Familien mit kleinerem Einkommen attraktiv, da sie das Grundstück nicht kaufen müssen. Mit 2 % Zins ist der Vorteil gegenüber normalen Krediten (aktuell 4 %) deutlich größer.
Betrifft
  • · Familien mit geringerem Einkommen
  • · Wohnungssuchende
  • · Stadt Oldenburg als Grundstückseigentümer
Stadtteile
Fliegerhorst
Themen
Wohnen · Erbbaurecht · Soziale Gerechtigkeit

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
01.02.2023
Beratende Gremien
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Stadtteil(e)
Innenstadt, Westerholtsfelde
Genannte Straßen
Markt, Fliegerhorst

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    01.02.2023
    Beraten (Detailergebnis nur im Protokoll)

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.