Beraten am 01.02.2023
Änderungsantrag Die Linke.
Was bedeutet das?
Die Linke-Fraktion will, dass städtische Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht mit einem Zinssatz von 2 % statt 3 % vergeben werden und Zinsanpassungen nur alle 10 Jahre stattfinden.
- Antragsteller
- Linke-Fraktion
- Forderung
- Der Erbbauzins für städtische Wohnbaugrundstücke soll auf 2 % pro Jahr festgesetzt werden statt auf 3 %. Außerdem sollen Zinsanpassungen frühestens nach 10 Jahren erfolgen, nicht früher.
- Begründung
- Ein niedriger Erbbauzins macht das Erbbaurecht für Familien mit kleinerem Einkommen attraktiv, da sie das Grundstück nicht kaufen müssen. Mit 2 % Zins ist der Vorteil gegenüber normalen Krediten (aktuell 4 %) deutlich größer.
- Betrifft
-
- · Familien mit geringerem Einkommen
- · Wohnungssuchende
- · Stadt Oldenburg als Grundstückseigentümer
- Stadtteile
- Fliegerhorst
- Themen
- Wohnen · Erbbaurecht · Soziale Gerechtigkeit
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 01.02.2023
- Beratende Gremien
- Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- Stadtteil(e)
- Innenstadt, Westerholtsfelde
- Genannte Straßen
- Markt, Fliegerhorst