⤺ Zurückgezogen am 19.12.2022
Änderungsantrag Die Linke Erbbaurecht
Die Vorlage wurde zurückgestellt oder von der Tagesordnung abgesetzt.
Was bedeutet das?
Die Linke-Fraktion will, dass die Stadt beim Erbbaurecht einen Zinssatz von 2 % statt 3 % festlegt und Zinsanpassungen nur alle 10 Jahre vornimmt.
- Antragsteller
- Die Linke
- Forderung
- Der Erbbauzins soll auf 2 % pro Jahr festgesetzt werden statt 3 %. Zinsanpassungen sollen frühestens nach 10 Jahren wieder möglich sein. Dies soll für alle städtischen Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht gelten.
- Begründung
- Mit 2 % Zinsen wird das Erbbaurecht attraktiv für Familien mit geringerem Einkommen, weil sie das Grundstück nicht kaufen müssen. Bei 3 % wäre der Vorteil zu klein verglichen mit normalen Kreditzinsen.
- Betrifft
-
- · Familien mit geringerem Einkommen
- · Interessenten für Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht
- Stadtteile
- Fliegerhorst (Bebauungsplan N-777 E)
- Themen
- Wohnen · Soziale Gerechtigkeit · Grundstücksvergabe
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 19.12.2022
- Beratende Gremien
- Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- Stadtteil(e)
- Innenstadt, Westerholtsfelde
- Genannte Straßen
- Markt, Fliegerhorst