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⤺ Zurückgezogen am 19.12.2022

Änderungsantrag Die Linke Erbbaurecht

Die Vorlage wurde zurückgestellt oder von der Tagesordnung abgesetzt.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion will, dass die Stadt beim Erbbaurecht einen Zinssatz von 2 % statt 3 % festlegt und Zinsanpassungen nur alle 10 Jahre vornimmt.

Antragsteller
Die Linke
Forderung
Der Erbbauzins soll auf 2 % pro Jahr festgesetzt werden statt 3 %. Zinsanpassungen sollen frühestens nach 10 Jahren wieder möglich sein. Dies soll für alle städtischen Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht gelten.
Begründung
Mit 2 % Zinsen wird das Erbbaurecht attraktiv für Familien mit geringerem Einkommen, weil sie das Grundstück nicht kaufen müssen. Bei 3 % wäre der Vorteil zu klein verglichen mit normalen Kreditzinsen.
Betrifft
  • · Familien mit geringerem Einkommen
  • · Interessenten für Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht
Stadtteile
Fliegerhorst (Bebauungsplan N-777 E)
Themen
Wohnen · Soziale Gerechtigkeit · Grundstücksvergabe

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
19.12.2022
Beratende Gremien
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Stadtteil(e)
Innenstadt, Westerholtsfelde
Genannte Straßen
Markt, Fliegerhorst

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    19.12.2022
    Zurückgestellt

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.