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Zur Kenntnis genommen am 15.12.2022

Änderungsantrag Die Linke Erbbaurecht

Diese Vorlage ist ein Bericht der Verwaltung. Sie wurde zur Kenntnis genommen — es wurde kein Beschluss gefasst.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion fordert, dass die Stadt bei Erbbaurechten für Wohngrundstücke einen niedrigeren Zins von 2% statt 3% festsetzt und Zinsanpassungen nur alle 10 Jahre vornimmt.

Antragsteller
Linke-Fraktion
Forderung
Der Erbbauzins soll auf 2% pro Jahr festgesetzt werden statt höher. Zinsanpassungen sollen erst nach mindestens 10 Jahren wieder möglich sein. Diese Regelung soll für beide anstehenden Beschlüsse gelten.
Begründung
Mit einem niedrigeren Zins können Familien mit kleinerem Einkommen leichter ein Haus bauen, weil sie das Grundstück nicht kaufen müssen. Ein 3%-Zins wäre kaum günstiger als normale Kreditfinanzierung, würde also niemand nutzen.
Betrifft
  • · Familien mit kleinerem Einkommen
  • · Käufer von Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht
Stadtteile
Fliegerhorst
Themen
Wohnen · Erbbaurecht · Soziale Gerechtigkeit

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
15.12.2022
Beratende Gremien
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
Stadtteil(e)
Innenstadt, Westerholtsfelde
Genannte Straßen
Markt, Fliegerhorst

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
    15.12.2022
    Gilt als behandelt

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.