Änderungsantrag Linke Erbbaurecht
Was bedeutet das?
Die Linke-Fraktion will die Vergabe von städtischen Grundstücken als Erbbaurecht günstiger gestalten: Der jährliche Zins soll 2% statt 3% betragen, und Zinserhöhungen sollen nur alle 10 Jahre möglich sein.
- Antragsteller
- Linke-Fraktion
- Forderung
- Der Erbbauzins für städtische Wohnbaugrundstücke soll auf 2% pro Jahr festgesetzt werden statt 3%. Außerdem sollen Zinsanpassungen frühestens alle 10 Jahre erfolgen, nicht öfter.
- Begründung
- Familien mit kleinerem Einkommen sollen sich leichter ein Haus bauen können. Bei 2% Zins ist das Erbbaurecht attraktiver als Kreditfinanzierung (derzeit 4%). Die Stadt bleibt Grundstückseigentümer und hat trotzdem einen Vorteil.
- Betrifft
-
- · Familien mit geringerem Einkommen
- · Hausbauwillige Personen
- · Stadt Oldenburg als Grundstückseigentümer
- Stadtteile
- Fliegerhorst (Bebauungsplan N-777 E)
- Themen
- Wohnen · Grundstücke · Soziale Gerechtigkeit
Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.
- Datum
- 19.12.2022
- Beratende Gremien
- Rat
- Stadtteil(e)
- Innenstadt, Westerholtsfelde
- Genannte Straßen
- Markt, Fliegerhorst