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⤺ Zurückgezogen am 19.12.2022

Änderungsantrag Linke Erbbaurecht

Die Vorlage wurde zurückgestellt oder von der Tagesordnung abgesetzt.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion will die Vergabe von städtischen Grundstücken als Erbbaurecht günstiger gestalten: Der jährliche Zins soll 2% statt 3% betragen, und Zinserhöhungen sollen nur alle 10 Jahre möglich sein.

Antragsteller
Linke-Fraktion
Forderung
Der Erbbauzins für städtische Wohnbaugrundstücke soll auf 2% pro Jahr festgesetzt werden statt 3%. Außerdem sollen Zinsanpassungen frühestens alle 10 Jahre erfolgen, nicht öfter.
Begründung
Familien mit kleinerem Einkommen sollen sich leichter ein Haus bauen können. Bei 2% Zins ist das Erbbaurecht attraktiver als Kreditfinanzierung (derzeit 4%). Die Stadt bleibt Grundstückseigentümer und hat trotzdem einen Vorteil.
Betrifft
  • · Familien mit geringerem Einkommen
  • · Hausbauwillige Personen
  • · Stadt Oldenburg als Grundstückseigentümer
Stadtteile
Fliegerhorst (Bebauungsplan N-777 E)
Themen
Wohnen · Grundstücke · Soziale Gerechtigkeit

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
19.12.2022
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt, Westerholtsfelde
Genannte Straßen
Markt, Fliegerhorst

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    19.12.2022
    Zurückgestellt

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.