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⤺ Zurückgezogen am 19.12.2022

Änderungsantrag Linke Erbbaurecht

Die Vorlage wurde zurückgestellt oder von der Tagesordnung abgesetzt.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion will, dass die Stadt beim Erbbaurecht einen niedrigeren Zins von 2% statt 3% festsetzt und Zinserhöhungen nur alle 10 Jahre zulässt.

Antragsteller
Linke-Fraktion
Forderung
Der Erbbauzins soll auf 2% pro Jahr festgesetzt werden statt 3%. Zinsanpassungen sollen frühestens nach 10 Jahren erfolgen.
Begründung
Das Erbbaurecht soll Familien mit kleinerem Einkommen ermöglichen, ein Haus zu bauen, ohne den Grundstückspreis zu finanzieren. Mit 2% Zins ist der Vorteil gegenüber normalen Immobilienkrediten deutlicher.
Betrifft
  • · Familien mit geringerem Einkommen
  • · Hausbauwillige im Bebauungsplan N-777 E (Fliegerhorst)
Stadtteile
Fliegerhorst
Themen
Wohnen · Bezahlbarkeit · Grundstückvergabe

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
19.12.2022
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt, Westerholtsfelde
Genannte Straßen
Markt, Fliegerhorst

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    19.12.2022
    Zurückgestellt

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.