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⤺ Zurückgezogen am 07.12.2022

Änderungsantrag Die Linke Erbbaurecht

Die Vorlage wurde zurückgestellt oder von der Tagesordnung abgesetzt.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion fordert, dass die Stadt den Erbbauzins für Wohngrundstücke auf 2 % senkt und Zinsanpassungen nur alle 10 Jahre vorgenommen werden, um Familien mit kleinerem Einkommen beim Hausbau zu helfen.

Antragsteller
Die Linke-Fraktion
Forderung
Der Erbbauzins soll auf 2 % pro Jahr festgesetzt werden statt 3 %. Zudem sollen Zinsanpassungen frühestens nach 10 Jahren erfolgen, nicht früher.
Begründung
Mit 2 % Erbbauzins haben Familien mit geringerem Einkommen einen echten Vorteil gegenüber normalen Krediten. Bei 3 % wäre dieser Vorteil zu klein. Das Erbbaurecht soll sozial schwächeren Familien zum Eigenheim verhelfen.
Betrifft
  • · Familien mit kleinerem Einkommen
  • · Hausbauwillige
Stadtteile
Fliegerhorst
Themen
Wohnen · Sozialpolitik

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
07.12.2022
Beratende Gremien
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Stadtteil(e)
Innenstadt, Westerholtsfelde
Genannte Straßen
Markt, Fliegerhorst

Beratungsverlauf

Dieser Änderungsantrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
    07.12.2022
    Zurückgestellt

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.