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○ Vom Rat abgelehnt am 07.11.2022

Antrag Linke Eigenreinigung

Diese Vorlage wurde abgelehnt.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion fordert, dass die Stadt die Reinigung ihrer Gebäude künftig mit eigenen Angestellten durchführt statt mit einem privaten Unternehmen.

Antragsteller
Die Linke
Forderung
Der Rat soll einen Beschluss zur Gebäudereinigung aufheben. Die Stadt soll stattdessen eigene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einstellen, die die Unterhaltsreinigung in städtischen Objekten ab Januar 2023 durchführen.
Begründung
Mit einer Anstellung bei der Stadt hätten die Reinigungskräfte weniger Druck durch Arbeitsverdichtung und würden bessere Arbeitsbedingungen haben.
Betrifft
  • · Reinigungskräfte
  • · städtische Gebäude und deren Nutzer
  • · Stadt Oldenburg als Arbeitgeberin
Themen
Arbeitsbedingungen · städtische Dienstleistungen · öffentliche Angestellte

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
07.11.2022
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    07.11.2022
    Abgelehnt

    „Der Rat hebt den Beschluss des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau vom 6.10.2022 zur Unterhaltsreinigung in Objekten der Stadt Oldenburg für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 07.01.2028 auf, um diese Arbeiten zukünftig mit eigens zu diesem Zweck einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen.»

    mehrheitlich abgelehnt bei vier Ja-Stimmen zu 12.5

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 07.11.2022 TOP 12.4
„Der Rat hebt den Beschluss des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau vom 6.10.2022 zur Unterhaltsreinigung in Objekten der Stadt Oldenburg für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 07.01.2028 auf, um diese Arbeiten zukünftig mit eigens zu diesem Zweck einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen.»

mehrheitlich abgelehnt bei vier Ja-Stimmen zu 12.5

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.