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Zurückverwiesen am 07.11.2022

Antrag Linke Leerstandssatzung

Die Vorlage wurde an einen Fachausschuss zurückverwiesen — wird erneut beraten.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion fordert, dass die Stadt Oldenburg eine Zweckentfremdungssatzung beschließt, um Leerstand von Wohnungen zu bekämpfen.

Antragsteller
Linke-Fraktion
Forderung
Der Rat soll feststellen, dass Oldenburg unter Wohnungsmangel leidet. Die Verwaltung soll dann einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorlegen, die Leerstand und Umwandlung von Wohnraum reguliert.
Begründung
Nach niedersächsischem Gesetz können Gemeinden Zweckentfremdungssatzungen erlassen, wenn die Versorgung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Das Hermann-Ehlers-Haus steht mit 164 Zimmern und 13 Apartments seit über einem Jahr leer, obwohl Studierende Wohnraum brauchen.
Betrifft
  • · Studierende
  • · Menschen auf Wohnungssuche
  • · Immobilieneigentümer mit leerstehendem Wohnraum
Themen
Wohnen · Leerstand · Wohnungsmangel

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
07.11.2022
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Andreas Hollweg, Hollweg, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    07.11.2022
    An Fachausschuss verwiesen

    „Leerstand bekämpfen – Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg (Fraktion Die Linke. vom 21.10.2022)»

    Dem Verweisungsantrag wird - einstimmig zugestimmt.

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 07.11.2022 TOP 12.3
„Leerstand bekämpfen – Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg (Fraktion Die Linke. vom 21.10.2022)»

Dem Verweisungsantrag wird - einstimmig zugestimmt.

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.