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Zurückverwiesen am 07.11.2022

Antrag Linke Leerstandssatzung

Die Vorlage wurde an einen Fachausschuss zurückverwiesen — wird erneut beraten.

Was bedeutet das?

Die Linke-Fraktion fordert, dass die Stadt Oldenburg eine Zweckentfremdungssatzung einführt, um Leerstand von Wohnungen zu bekämpfen und zu verhindern, dass Wohnraum in andere Nutzungen umgewandelt wird.

Antragsteller
Linke-Fraktion
Forderung
Der Rat soll feststellen, dass Oldenburg ein Wohnungsdefizit hat. Die Verwaltung soll dann eine Zweckentfremdungssatzung entwerfen. Mit dieser Satzung können Wohnungen, die länger als 6 Monate leer stehen, unter behördliche Kontrolle gestellt werden.
Begründung
In Oldenburg mangelt es an bezahlbaren Wohnungen. Das Hermann-Ehlers-Haus steht seit über einem Jahr leer mit 164 Zimmern und 13 Apartments. Ein niedersächsisches Gesetz erlaubt Städten bereits solche Satzungen — die Stadt nutzt diese Möglichkeit bisher nicht.
Betrifft
  • · Studierende in Oldenburg
  • · Mieter bei bezahlbarem Wohnungsmangel
  • · Wohnungsbesitzer mit leer stehenden Objekten
Themen
Wohnen · Leerstand · Wohnungsmarkt

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
07.11.2022
Beratende Gremien
Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Andreas Hollweg, Hollweg, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten
    07.11.2022
    An Fachausschuss verwiesen

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.