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● Vom Rat beschlossen am 30.05.2022

Antrag FDP Volt Umbesetzung-AWiFö

Der Rat hat diese Vorlage so beschlossen, wie sie eingebracht wurde.

Was bedeutet das?

Die FDP/Volt-Gruppe fordert, dass Dr. Christiane Ratjen-Damerau ihren Sitz im Ausschuss für Wirtschaftsförderung an Jens Lükermann abgibt.

Antragsteller
FDP/Volt-Gruppe
Forderung
Dr. Christiane Ratjen-Damerau tritt von ihrem Ausschusssitz im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit zurück. Jens Lükermann soll den Sitz übernehmen.
Betrifft
  • · Dr. Christiane Ratjen-Damerau
  • · Jens Lükermann
  • · Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit
Themen
Ratspolitik · Ausschussbesetzung

Diese Zusammenfassung wurde automatisch erstellt. Bei Unklarheiten gilt das Originaldokument.

Datum
30.05.2022
Beratende Gremien
Rat
Stadtteil(e)
Innenstadt
Genannte Straßen
Kirchenstraße, Kleine Kirchenstraße, klein Kirchenstraße, Markt

Beratungsverlauf

Dieser Antrag wurde in 1 Sitzung beraten.

  1. Rat — Rat
    30.05.2022
    Beschlossen

    „Die Gruppe FDP/Volt wird im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit momentan von dem Ratsmitglied Dr. Christiane Ratjen-Damerau vertreten. Ab sofort tritt Ratsfrau Dr. Christiane Ratjen-Damerau von ihrem Ausschusssitz zurück und gibt ihn an Ratsherrn Jens Lükermann ab.»

    einstimmig

Aus dem Protokoll

Wörtlicher Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:

Rat 30.05.2022 TOP 16.7
„Die Gruppe FDP/Volt wird im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit momentan von dem Ratsmitglied Dr. Christiane Ratjen-Damerau vertreten. Ab sofort tritt Ratsfrau Dr. Christiane Ratjen-Damerau von ihrem Ausschusssitz zurück und gibt ihn an Ratsherrn Jens Lükermann ab.»

einstimmig

Auszüge wurden automatisiert aus den öffentlichen Sitzungsprotokollen erfasst. Maßgeblich ist immer das Originalprotokoll.

Die hier gezeigten Informationen stammen aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg. Maßgeblich ist immer das Original-Dokument.